Zollrecht Kanzlei
Zollrecht spielt im globalen Handel eine immer wichtigere Rolle. Wir beraten als Zollrecht Kanzlei Unternehmen in sämtlichen zollrechtlichen Angelegenheiten und vertreten Sie gegenüber Hauptzollämtern und Finanzgerichten. Das Zollrecht umfasst insbesondere Themen wie die richtige Eintarifierung von Waren (Einreihung), den Zollwert, die Bedeutung von Codierungen in Zollanmeldungen sowie deren richtigen Verwendung, Antidumping- und Ausgleichzölle, Warenursprung und Präferenzen. Wir beraten auch zum Einfuhrumsatzsteuerrecht.
Zollrecht Beratung
Wir unterstützen Unternehmen gegenüber den Zollbehörden bei:
Jahrzehntelange
Erfahrung
Über 100 Jahre gebündelte Erfahrung für fundierte und verlässliche Beratung.
Interdisziplinäres
Arbeiten
Rechtliche Expertise, technisches Know-how und erfahrenes Projektmanagement im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht.
Vielfach
ausgezeichnet
Anerkannte Exzellenz mit mehrfach prämierter Beratungsqualität auf nationaler und internationaler Ebene.
FAQs - Häufig gestellte Fragen
Es geht dabei vor allem um die korrekte Berechnung von Abgaben (Zöllen, Einfuhrumsatzsteuer) und um die Einhaltung handelspolitischer Maßnahmen wie Anti-Dumping-Zölle. Ein rechtssicherer Umgang mit dem Zollrecht ist die Grundlage für eine wirtschaftliche und effiziente grenzüberschreitende Lieferkette.
1. Zollrecht ist fiskalisch und wirtschaftlich ausgerichtet. Es regelt, ob und welche Abgaben auf eine Ware anfallen und wie sie angemeldet wird.
2. Exportkontrolle ist sicherheitspolitisch motiviert. Sie prüft, ob eine sensible Ware überhaupt ausgeführt werden darf – unabhängig von Zollgebühren.
In der Praxis greifen beide ineinander: Bevor Sie zollrechtlich anmelden, müssen Sie exportkontrollrechtlich geprüft haben, ob Ihre Ausfuhr erlaubt ist. Eine umfassende Beratung zu beiden Gebieten ist daher empfehlenswert, um einerseits finanzielle Nachteile zu vermeiden und andererseits schwere rechtliche Risiken auszuschließen
1. Vor einer Betriebsprüfung durch den Zoll (Zollfahndung).
2. Bei Streitigkeiten mit der Zollbehörde, z. B. über die Höhe von Nachforderungen, die Einreihung Ihrer Ware oder den Warenursprung.
3. Bei der Beantragung einer verbindlichen Zollauskunft (BZA/BZT), die Ihnen für die Zukunft Rechts- und Planungssicherheit gibt.
4. Bei der Optimierung Ihrer Lieferkette, z. B. durch die Nutzung vereinfachter Zollverfahren oder die Anwendung von Präferenzregeln.
5. Im Akutfall, wie bei einer Beschlagnahme Ihrer Ware oder beim Erhalt eines Bußgeldbescheids.

