Exportkontrolle Kanzlei
Das Exportkontrollrecht stellt Unternehmen vor komplexe Herausforderungen – besonders im grenzüberschreitenden Warenverkehr mit Rüstungsgütern, Dual-Use-Gütern oder bei Embargoländern.
Unsere Kanzlei berät Sie umfassend zu allen Fragen des nationalen und europäischen Exportkontrollrechts sowie relevanter US-amerikanischer Vorschriften (z. B. EAR, ITAR).
Eine rechtssichere Exportabwicklung beginnt mit der genauen technischen Klassifizierung Ihrer Produkte. Unsere Kanzlei unterstützt Sie dabei, festzustellen, ob Ihre Güter unter nationale oder internationale Güterlisten – etwa die EU-Dual-Use-Verordnung oder die deutsche Ausfuhrliste – fallen.
Wir unterstützen Sie bei der Prüfung von Ausfuhrvorgängen, der Kommunikation mit den Behörden und vertreten Sie bei etwaigen Bußgeld- oder Strafverfahren.
Ziel unserer Beratung ist es, Haftungsrisiken zu minimieren und gleichzeitig Ihren internationalen Geschäftserfolg rechtssicher zu gestalten.
Exportkontrolle Beratung
Unser Leistungsspektrum umfasst hier insbesondere:
Wir kombinieren rechtliche Expertise mit technischer Sachkenntnis – damit Sie jederzeit wissen, was Sie liefern & bereitstellen dürfen, an wen und wohin.
FAQs - Häufig gestellte Fragen
