Sanktionsrecht Beratung
Wir beraten Unternehmen zu sämtlichen Sanktionen und Embargos der EU, sowie zu den nationalen Umsetzungsregelungen. Angesichts der aktuellen geopolitischen Lage liegt unser Schwerpunkt dabei momentan auf der Beratung zu den Sanktionspaketen im Zusammenhang mit dem Russland-Ukraine-Konflikt. Einen weiteren Schwerpunkt bilden EU-Sanktionsverordnungen wie z.B. gegen den Iran oder Syrien.
Im Bereich Sanktionen und Embargos umfasst unser Leistungsspektrum insbesondere:
Ausfuhrverboten und Genehmigungspflichten
Prüfung und Umgang mit Terrorismus- und Sanktionslisten
Erfüllungs- und Bereitstellungsverboten gegenüber gelisteten Personen und Unternehmen
Investitions-, Versicherungs-, Zahlungs- und Finanzierungsbeschränkungen
Umgang mit bestehenden Verträgen („Altvertragsregelungen“)
Behördliche Verfahren beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), der Bundesbank und dem Zoll
Rechtsfolgen von Verstößen
Jahrzehntelange
Erfahrung
Über 100 Jahre gebündelte Erfahrung für fundierte und verlässliche Beratung.
Interdisziplinäres
Arbeiten
Rechtliche Expertise, technisches Know-how und erfahrenes Projektmanagement im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht.
Vielfach
ausgezeichnet
Anerkannte Exzellenz mit mehrfach prämierter Beratungsqualität auf nationaler und internationaler Ebene.
FAQs - Häufig gestellte Fragen
Sanktionsrecht umfasst staatliche oder überstaatliche (z.B. EU, UN, USA) Maßnahmen, die wirtschaftliche oder diplomatische Beschränkungen gegen Staaten, Organisationen oder Einzelpersonen verhängen, um bestimmte politische Ziele durchzusetzen. Es dient der Friedenssicherung, Terrorismusbekämpfung und Menschenrechtsdurchsetzung. Zu den wichtigsten Bereichen gehören:
1. Wirtschaftssanktionen: Handelsbeschränkungen, Investitionsverbote, Ein- und Ausfuhrbeschränkungen.
2. Finanzsanktionen: Kontosperrungen, Transaktionsverbote, Vermögensfreisetzungspflichten.
3. Embargos: Umfassende Handels- und Wirtschaftsblockaden (z.B. Waffenembargos).
4. Reisebeschränkungen und Visasperren.
5. Sektorale Sanktionen: Gezielte Beschränkungen für bestimmte Wirtschaftssektoren (z.B. Energie, Banken).
Deutsche Unternehmen sind insbesondere durch EU-Sanktionen sowie extraterritorial wirkende US-Sanktionen (z.B. OFAC) betroffen.
1. Wirtschaftssanktionen: Handelsbeschränkungen, Investitionsverbote, Ein- und Ausfuhrbeschränkungen.
2. Finanzsanktionen: Kontosperrungen, Transaktionsverbote, Vermögensfreisetzungspflichten.
3. Embargos: Umfassende Handels- und Wirtschaftsblockaden (z.B. Waffenembargos).
4. Reisebeschränkungen und Visasperren.
5. Sektorale Sanktionen: Gezielte Beschränkungen für bestimmte Wirtschaftssektoren (z.B. Energie, Banken).
Deutsche Unternehmen sind insbesondere durch EU-Sanktionen sowie extraterritorial wirkende US-Sanktionen (z.B. OFAC) betroffen.
Für deutsche Unternehmen sind vor allem folgende Sanktionsregime von Bedeutung:
1. EU-Sanktionen: Bindend für alle Mitgliedstaaten; aktuell u.a. gegen Russland, Belarus, Iran, Syrien und bestimmte Terrororganisationen.
2. US-Sanktionen: Besonders relevant bei US-Geschäftspartnern, US-Warenanteilen oder Dollar-Transaktionen (z.B. OFAC-Listungen).
3. UN-Sanktionen: Über EU-Verordnungen umgesetzt.
4. Nationale Sanktionen Deutschlands (z.B. Außenwirtschaftsverordnung, AWV).
Wichtige Embargos betreffen u.a. Rüstungsgüter, Dual-Use-Güter, Technologietransfers sowie sanktionierte Länder und Personen. Ein laufendes Monitoring ist essenziell, da Sanktionslisten sich häufig ändern.
1. EU-Sanktionen: Bindend für alle Mitgliedstaaten; aktuell u.a. gegen Russland, Belarus, Iran, Syrien und bestimmte Terrororganisationen.
2. US-Sanktionen: Besonders relevant bei US-Geschäftspartnern, US-Warenanteilen oder Dollar-Transaktionen (z.B. OFAC-Listungen).
3. UN-Sanktionen: Über EU-Verordnungen umgesetzt.
4. Nationale Sanktionen Deutschlands (z.B. Außenwirtschaftsverordnung, AWV).
Wichtige Embargos betreffen u.a. Rüstungsgüter, Dual-Use-Güter, Technologietransfers sowie sanktionierte Länder und Personen. Ein laufendes Monitoring ist essenziell, da Sanktionslisten sich häufig ändern.
1. Screening von Geschäftspartnern: Regelmäßige Überprüfung von Kunden, Lieferanten und Vertragspartnern gegen aktuelle Sanktionslisten (z.B. EU-Listungen, OFAC-SDN-List).
2. Güterprüfung: Prüfen, ob exportierte/importierte Güter unter Embargos oder sektorale Beschränkungen fallen (z.B. Dual-Use-Güter, Rüstungsgüter).
3. Transaktionsanalyse: Prüfung von Zahlungsströmen und Handelsrouten auf Berührungspunkte mit sanktionierten Ländern/Personen.
4. Nutzung von Screening-Tools und Datenbanken (z.B. BAFA-Listungen, EU-Sanktionskarte, kommerzielle Compliance-Software).
5. Interne Richtlinien: Implementierung eines Compliance-Management-Systems (CMS) mit regelmäßigen Schulungen und Risikobewertungen.
Im Zweifel sollte eine rechtliche Einschätzung durch eine auf Sanktionsrecht spezialisierte Kanzlei eingeholt werden.
2. Güterprüfung: Prüfen, ob exportierte/importierte Güter unter Embargos oder sektorale Beschränkungen fallen (z.B. Dual-Use-Güter, Rüstungsgüter).
3. Transaktionsanalyse: Prüfung von Zahlungsströmen und Handelsrouten auf Berührungspunkte mit sanktionierten Ländern/Personen.
4. Nutzung von Screening-Tools und Datenbanken (z.B. BAFA-Listungen, EU-Sanktionskarte, kommerzielle Compliance-Software).
5. Interne Richtlinien: Implementierung eines Compliance-Management-Systems (CMS) mit regelmäßigen Schulungen und Risikobewertungen.
Im Zweifel sollte eine rechtliche Einschätzung durch eine auf Sanktionsrecht spezialisierte Kanzlei eingeholt werden.
Ja, rechtliche Beratung ist in folgenden Fällen dringend empfohlen:
1. Bei Verdacht auf Verstöße: Unverzügliche Prüfung, Meldung und Schadensbegrenzung sind entscheidend.
2. Vor Kontakt mit Behörden: z.B. BAFA, Zoll, Staatsanwaltschaft oder EU/US-Behörden.
3. Bei geplanten Geschäften mit Risikoländern: Vorabprüfung der Sanktionskonformität.
4. Nach Inkrafttreten neuer Sanktionen: Anpassung interner Compliance-Prozesse.
Sanktionsverstöße können zu schwerwiegenden Strafen (Geldstrafen, Freiheitsstrafen, Reputationsschäden) führen und hier kann CREYDT.LAW Ihnen erstklassige, rechtssichere Beratung anbieten.
1. Bei Verdacht auf Verstöße: Unverzügliche Prüfung, Meldung und Schadensbegrenzung sind entscheidend.
2. Vor Kontakt mit Behörden: z.B. BAFA, Zoll, Staatsanwaltschaft oder EU/US-Behörden.
3. Bei geplanten Geschäften mit Risikoländern: Vorabprüfung der Sanktionskonformität.
4. Nach Inkrafttreten neuer Sanktionen: Anpassung interner Compliance-Prozesse.
Sanktionsverstöße können zu schwerwiegenden Strafen (Geldstrafen, Freiheitsstrafen, Reputationsschäden) führen und hier kann CREYDT.LAW Ihnen erstklassige, rechtssichere Beratung anbieten.

