Exportkontrollrecht

Exportkontrolle Kanzlei

Das Exportkontrollrecht stellt Unternehmen vor komplexe Herausforderungen – besonders im grenzüberschreitenden Warenverkehr mit Rüstungsgütern, Dual-Use-Gütern oder bei Embargoländern.

Unsere Kanzlei berät Sie umfassend zu allen Fragen des nationalen und europäischen Exportkontrollrechts sowie relevanter US-amerikanischer Vorschriften.

Eine rechtssichere Exportabwicklung beginnt mit der genauen technischen Klassifizierung Ihrer Produkte. Unsere Kanzlei unterstützt Sie dabei, festzustellen, ob Ihre Güter unter nationale oder internationale Güterlisten – etwa die EU-Dual-Use-Verordnung oder die deutsche Ausfuhrliste – fallen.

Wir unterstützen Sie bei der Prüfung von Ausfuhrvorgängen, der Kommunikation mit den Behörden und vertreten Sie bei etwaigen Bußgeld- oder Strafverfahren.

Ziel unserer Beratung ist es, Haftungsrisiken zu minimieren und gleichzeitig Ihren internationalen Geschäftserfolg rechtssicher zu gestalten.

Exportkontrolle Beratung

Unser Leistungsspektrum umfasst hier insbesondere:

Umfassende Beratung in allen Bereichen des deutschen Exportkontrollrechts (Außenwirtschaftsgesetz, Außenwirtschaftsverordnung, Kriegswaffenkontrollgesetz)
Beratung im europäischen Exportkontrollrecht (v.a. Dual-Use Verordnung, Common Military List of the EU)
Beratung zu EU-Embargos und Sanktionen
Unterstützung bei der Durchführung Ihrer Ausfuhrvorhaben
Beratung im Hinblick auf Exportkontrolle beim Technologietransfer
Durchführung Ihrer Ausfuhrvorhaben
Unterstützung bei der Beantragung von Verbringungs- und Ausfuhrgenehmigungen sowie Voranfragen, Nullbescheiden, etc.
Unterstützung bei der Nutzung & Beantragung von Sammelgenehmigungen (SAG), Globalgenehmigungen, nationalen und EU-Allgemeingenehmigungen (AGG)
Kommunikation mit und Vertretung vor Behörden (z.B. BAFA) und Gerichten bei Genehmigungsanträgen, Widerspruchsverfahren, in Bußgeldverfahren und Strafverfahren
Risikobewertung Ihrer Exportgeschäfte nach aktuellen Embargos, Sanktionslisten und Endverwendungen
Helpdesk Exportkontrolle für Ad-hoc-Anfragen

Wir kombinieren rechtliche Expertise mit technischer Sachkenntnis – damit Sie jederzeit wissen, was Sie liefern & bereitstellen dürfen, an wen und wohin.

Jahrzehntelange
Erfahrung

Über 100 Jahre gebündelte Erfahrung für fundierte und verlässliche Beratung.

Interdisziplinäres
Arbeiten

Rechtliche Expertise, technisches Know-how und erfahrenes Projektmanagement im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht.

Vielfach
ausgezeichnet

Anerkannte Exzellenz mit mehrfach prämierter Beratungsqualität auf nationaler und internationaler Ebene.

FAQs - Häufig gestellte Fragen

Exportkontrolle umfasst alle Gesetze und Vorschriften, die den grenzüberschreitenden Transfer von Waren, Technologien, Software und Dienstleistungen regeln. Ihr Hauptziel ist die Wahrung der Sicherheitsinteressen Deutschlands und seiner Partner, z.B. durch Rüstungsexportkontrolle, die Einhaltung von Embargos und den Schutz von Menschenrechten.

Für Unternehmen ist die Einhaltung dieser Vorschriften eine zentrale rechtliche Pflicht, um erhebliche finanzielle und strafrechtliche Risiken zu vermeiden.
Die Einhaltung von Exportkontrollvorschriften ist aus mehreren Gründen von entscheidender Bedeutung:

1. Rechtliche Pflicht: Es handelt sich um verbindliches Recht. Verstöße können als Ordnungswidrigkeiten oder sogar Straftaten geahndet werden.

2. Finanzielle Risiken: Bei Verstößen drohen hohe Geldbußen, der Verlust von Exportprivilegien und die Beschlagnahmung von Waren.

3. Reputationsschutz: Compliance stärkt das Vertrauen von Geschäftspartnern, Investoren und der Öffentlichkeit. Verstöße schädigen den Ruf nachhaltig.

4. Globale Sicherheit: Durch korrekte Umsetzung leistet Ihr Unternehmen einen aktiven Beitrag zur internationalen Sicherheit und Stabilität.

5. Wettbewerbsvorteil: Ein sicheres und compliance-orientiertes Unternehmen ist ein verlässlicher Partner für anspruchsvolle internationale Geschäfte.
Das Exportkontrollrecht hat einen sehr weiten Anwendungsbereich. Ihm können unterliegen:

1. Physische Waren: Dies reicht von offensichtlichen Gütern wie Rüstungsgütern („Munitionsliste“) und dual-use Gütern (zivil und militärisch nutzbar, z.B. bestimmte Werkzeugmaschinen, Sensoren, Chemikalien) bis hin zu scheinbar harmlosen Alltagsprodukten, wenn diese für Militär- oder Rüstungszwecke eingesetzt werden könnten.

2. Technologien und Software: Technisches Wissen in Form von Bauplänen, Formeln, Verfahren oder spezieller Software unterliegt ebenfalls der Kontrolle, auch wenn es nur elektronisch (z.B. per E-Mail) übermittelt wird („intangible transfer“).

3. Dienstleistungen: Technische Unterstützung, Schulungen oder Beratung zu kontrollierten Gütern können exportkontrollpflichtig sein.

4. Personen und Embargos: Besondere Restriktionen gelten für Geschäfte mit bestimmten Personen, Organisationen („Sanktionslisten“) oder Ländern, gegen die EU- oder UN-Embargos verhängt wurden.

Ja, eine spezialisierte Kanzlei ist insbesondere in folgenden Fällen ratsam:

1. Bei der erstmaligen Einrichtung eines internen Exportkontroll-Compliance-Programms („Internal Compliance Programme“ – ICP).

2. Bei der technischen und rechtlichen Klassifizierung Ihrer Produkte – ein entscheidender und oft schwieriger erster Schritt.

3. Bei der Antragstellung für Exportgenehmigungen oder bei der Prüfung komplexer Ausfuhrvorgänge.

4. Bei der Risikobewertung von Geschäften mit Hochrisikoländern oder -partnern im Hinblick auf Embargos und Sanktionslisten.

5. Im Falle einer Behördenprüfung oder bei der Aufarbeitung möglicher Compliance-Verstöße.

Unser Angebot für Sie: Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Beratung – von der Klassifizierung Ihrer Güter über die Genehmigungsbeantragung bis zur Vertretung vor Behörden. Ob nationale, europäische oder internationale Vorschriften: Mit unserer Expertise meistern Sie die globale Exportkontrolle rechts sicher und fokussiert auf Ihren Geschäftserfolg.

Kontakt - Wir beraten Sie gerne persönlich. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin.

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